Neue Regeln für lokale Unterkünfte
  • 03/12/2024

Neue Regeln für lokale Unterkünfte

Die mit dem Gesetzesdekret 76/2024 eingeführten Änderungen des Systems der lokalen Unterkünfte (LA) traten am 1. November 2024 in Kraft. Diese von der neuen Regierung eingeführten Änderungen zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der Tourismusaktivität und dem Wohnungsbedarf herzustellen, den lokalen Behörden mehr Autonomie zu geben und klare Kriterien für die Regulierung und Überwachung des Sektors festzulegen.

Schauen wir uns an, was sich geändert hat.

Größere Autonomie für Gemeinden

Die Gemeinden werden befugt sein, ihre eigenen, auf die lokalen Besonderheiten zugeschnittenen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. In diesen Verordnungen werden die Verfahren und Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Behörden festgelegt, so dass Entscheidungen getroffen werden können, die den Gegebenheiten des Wohnungswesens und des Fremdenverkehrs in den einzelnen Gebieten besser gerecht werden.

Gemeinden mit mehr als 1.000 registrierten Beherbergungsbetrieben haben bis zu 12 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie diese Regelungsbefugnis übernehmen wollen. Diese Verordnungen können bei Bedarf auch die Schaffung von Eingrenzungs- oder nachhaltigen Wachstumszonen vorsehen.

Bedingungen für die Löschung von Eintragungen

Das Gesetzesdekret legt spezifische Kriterien für die Löschung von LA-Registrierungen fest, wie das Fehlen einer gültigen Pflichtversicherung oder wiederholte Störungen der normalen Nutzung des Gebäudes. Diese Maßnahmen sorgen für mehr Klarheit im Verfahren und sollen Konflikte zwischen Bewohnern und Wohnungseigentümern entschärfen.

Einführung eines Ombudsmannes für Wohnanlagen

In die Gemeindeordnung könnte ein „Ombudsmann für Mietwohnungen“ aufgenommen werden, dessen Aufgabe es ist, bei Konflikten zwischen Bewohnern, Mietwohnungsbetreibern und Wohnungseigentümern zu vermitteln. Dieser Ombudsmann wird in der Lage sein, Beschwerden zu beurteilen, Empfehlungen auszusprechen und bewährte Verfahren für den Sektor zu fördern.

Anpassungen der Höchstkapazität

Die maximale Kapazität der LA-Einrichtungen wurde angepasst. Jede Einheit kann nun bis zu 27 Gäste beherbergen (vorher 30), wobei die Höchstgrenze von neun Zimmern beibehalten wird. Umbaubare oder zusätzliche Betten sind erlaubt, solange sie nicht mehr als 50 Prozent der vorhandenen festen Betten ausmachen.


Der Nationale Verband der portugiesischen Gemeinden (ANMP) lobte die neuen Befugnisse der lokalen Behörden, betonte jedoch, wie wichtig es sei, die finanziellen Mittel und die technische Ausbildung für eine wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen sicherzustellen.

Mit diesen neuen Vorschriften will die Regierung ein Gleichgewicht zwischen dem Angebot an lokalen Unterkünften und der Erhaltung des Wohnumfelds schaffen und so die lokale Autonomie und den Schutz der Gemeinden stärken.